Kooperation Kindergarten

 

Schulpflicht:

 

Die Schulpflicht ist in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen (VwV Kooperation Kindertageseinrichtungen – Grundschulen) geregelt, die seit 1. August 2019 in Kraft getreten ist.

  • Die Schulpflicht besteht, wenn das Kind bis zum 30. Juni 2022

6 Jahre alt wird.

  • Wenn das Kind im Zeitraum vom 1. Juli 2022 – 30. Juni 2023

6 Jahre alt wird, können die Eltern das Kind an der Schule anmelden

  • . D.h.: Nur wenn die Kann-Kinder an der Schule angemeldet

werden, dann wird die Schulpflicht zum Schuljahr 2022/2023 ausgelöst.

 

Ziele der Kooperation:

  • Gemeinsam mit den Eltern tragen die Kindertageseinrichtungen gemäß §1 Absatz 2 bis 4 des Kindergartenbetreuungsgesetzes (KiTaG) und die Schulen die Verantwortung für einen erfolgreichen Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule.
  • Die Kindertageseinrichtungen und Schulen haben gemeinsame pädagogische Grundlagen, die in der Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes, seiner Selbsttätigkeit und Selbstständigkeit sowie im Aufbau tragfähiger Beziehungen liegen.
  • Die Gesundheitsämter stellen im Rahmen der verbindlichen Einschulungs-untersuchungen sicher, dass frühzeitig Förderempfehlungen und medizinische Bedarfe ausgesprochen werden, so dass präventive Maßnahmen eingeleitet werden können.
  • Die Kooperation mit der zuständigen Lehrkraft der Grundschule (Kooperationslehrkraft) soll eine ganzheitliche Sicht auf die Entwicklung des einzelnen Kindes ermöglichen.
  • Eine Unterstützung von elterlicher, pädagogischer und medizinischer Seite ist unverzichtbar, damit das Kind die erforderlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen für einen guten Start in die Schule erwirbt.
  • Die Eltern werden über die Ziele, Inhalte und Maßnahmen der Kooperation informiert. Allgemeine und spezifische Fragen des Übergangs werden im Rahmen einer Infoveranstaltung von allen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen Obersulms erörtert.

 

 

Teilnahme an der Kooperation:

  • Die Kind bezogene Zusammenarbeit beginnt in der Regel ein Jahr vor der Einschulung des Kindes.
  • Die Voraussetzung für die Teilnahme an der Kooperation ist die Einverständniserklärung der Eltern, die nicht nur die Einwilligung an der Kooperation beinhaltet, sondern auch eine datenschutzrechtliche Einwilligung darstellt. (Siehe Formular „Einwilligung“!)
  • Die Kinder genießen während der Kooperationsveranstaltungen einen Versicherungsschutz.
  • Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind, wenn es an einem Termin nicht teilnehmen kann.

 

 

Schulfähigkeit:

Die Schulfähigkeit beinhaltet folgende Basiskompetenzen:

  • Sozial-emotionale Kompetenzen (ein gesundes Selbstbewusstsein, ausreichende Selbstständigkeit, eine Zuversicht hinsichtlich des Wechsels auf die Schule, Aufbau neuer Beziehungen zu Lehrpersonen und Peers)
  • Volitional-motivationale Kompetenzen (die Lernbereitschaft, die Freude auf den Wechsel in die Schule, eine optimistische Haltung bzgl. der Rolle als Schulkind, Misserfolgserlebnisse und Frustrationserfahrungen zunehmend verkraften können, mit eigenen Impulsen umgehen und somit eigenes Verhalten kontrollieren können, in bestimmten Situationen in der Klasse abwarten und zuhören können)
  • Motorische Kompetenzen (die allgemeine Grobmotorik, eine gewisse körperliche Stabilität, die Finger- und Handgeschicklichkeit, die Auge-Hand-Koordination)
  • Kognitive Kompetenzen (Sprache, Denken, Aufmerksamkeit, Merkfähigkeit, Problemlösungsfähigkeit, pränumerische Fähigkeiten)

 

 

Bereiche der Kooperation

Die pädagogischen Angebote sind Lernanlässe, die geeignet sind, den Entwicklungs-stand des Kindes im Hinblick darauf einzuschätzen, ob es bereit für die Schule ist.

Folgende Bereiche werden dabei abgedeckt:

  • Motorik (Grob- und Feinmotorik)
  • Sprache (Ausdrucksfähigkeit, Sprachentwicklungsstand)
  • Mathematik (Zahlen kennen, benennen und ordnen, Mengen erkennen, Figuren wie Rechteck, Quadrat, Dreieck und Kreis, zählen)

 

 

Zeitlicher Ablauf der Kooperation

  • Die Kooperationslehrkraft besucht die Kindertageseinrichtungen an drei angekündigten Terminen (Hospitationen)im Zeitraum zwischen November und Januar )
  • An zwei angekündigten Terminen nehmen alle Kinder in der Schule am Unterricht teil. Zusätzlich werden sie mit der zukünftigen Schulumgebung und den Lehrkräften vertraut gemacht. (Februar – Juni)
  • Der regelmäßige Austausch der pädagogischen Fachkräfte mit der Kooperationslehrkraft bildet die Grundlage für die Entwicklungseinschätzung und den Entwicklungsfortschritt des Kindes. Eventuelle Fördermaßnahmen, die von der Kindertagesstätte eingeleitet wurden, werden ebenfalls berücksichtigt. Gegebenenfalls werden die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung auch in die Abwägung miteinbezogen.
  • Vor der Schulanmeldung schätzt die Kooperationslehrkraft während der Durchführung der pädagogischen Angebote das Kind ein. (Siehe Formular „Einschätzbogen“!)
  • Die Beratungsgespräche finden ab Januar zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Eltern statt. Teilweise nimmt auch die Kooperationslehrkraft daran teil, wenn es als nötig erachtet wird oder wenn Eltern dies wünschen.
  • Bei den Beratungsgesprächen wird auch geschaut, ob das Kind noch weitere Unterstützung bis zum Schuleintritt benötigt und die Einbeziehung von Fachstellen erörtert. Die pädagogischen Fachkräfte und die Kooperationslehrkraft unterstützen auch die Eltern darin, Zugang zu weiteren Hilfen zu finden.
  • Während der Schulanmeldung erhalten die Eltern eine Kopie des ausgefüllten Einschätzbogens, der dabei kurz erläutert wird.
  • Die Schulanmeldung findet im Februar statt. Die Termine werden über einen Listeneintrag in der Kindertageseinrichtung vergeben.
  • Vor der Einschulung findet noch ein Elternabend statt (Ende Juli oder Anfang September). Hierbei erhalten sie viele Infos (Materialliste, Ablauf, Fächer, Unterrichtszeiten,…). Die Kinder erhalten außerdem noch eine Einladung für die Einschulungsfeier mit Schulgottesdienst

 

 

Terminliste Schuljahr 2022/23

Datum/Zeitraum

Aktionen

 

 

Ende Juli 2022 oder Anfang September 2022

Elternabend für alle Eltern der Schulanfänger 2022

16 September 2022 um 9.00 Uhr

Einschulungsfeier mit Schulgottesdienst (Treffpunkt: Schulhof der GS Eschenau)

 

 

Was Sie als Eltern tun können:

 

  • Alltagstätigkeiten gemeinsam erledigen (z.B. einkaufen gehen)
  • Dem Kind kleine Aufgaben eigenverantwortlich übertragen
  • Zeichnen und malen lassen ohne immer korrigierend einzugreifen
  • Ihr Kind an regelmäßige Zeiten gewöhnen.
  • Vereinbaren Sie Regeln mit Ihrem Kind, an die Sie sich halten.
  • Bilderbücher gemeinsam anschauen und besprechen
  • Geschichten vorlesen oder erzählen und danach besprechen
  • Dem Kind musikalische Erlebnisse verschaffen und zum Musizieren oder Singen anregen.
  • Hand- und Fingerfertigkeiten üben (malen, ausmalen, kneten, schneiden,…)
  • Viel Bewegung (laufen, klettern, balancieren, hüpfen, springen, werfen fördern, schwimmen)
  • Kontakt zu Gleichaltrigen
  • Gemeinsam spielen (z.B. auch Würfelspiele)
  • Dinge vergleichen und beschreiben
  • Farben und Formen erkennen
  • Nicht zu viel Fernsehen
  • Gegenstände zählen/abzählen
  • ….

 

 

Ansprechpartner

 

  • Frau Charlotte Löhr

Tel.: 07130/1473

Fax: 07130/451180

E-Mail: info@gs-eschenau.de

 

 

  • Frau Christiane Michler

KOOP-Lehrerin KiGa-GS

Tel.: 07130/451179

Einverständniserklärung - Kooperation Eltern
Koop-Hinweise Eltern Einverst 2019 Esche[...]
PDF-Dokument [190.1 KB]

Hier finden Sie uns:

Grundschule Eschenau
Bahnhofstr. 30
74182 Obersulm

Kontakt:

Schreiben Sie uns eine Email an:

info@gs-eschenau.de

 

oder rufen Sie einfach an unter

 

Sekretariat:

07130-1473

 

Lehrerzimmer:

07130-451179

 

Druckversion | Sitemap
© Grundschule Eschenau